• KMS Torsysteme - Ihr Fachbetrieb für Tore, Türen und Antriebe
  • +49 (0) 77 26 / 25 42 065

Wartung von Toren und Türen

Wartung und PrüfungIm Rahmen der jährlichen sicherheitstechnischen Prüfungen muss eine Betriebskräftemessung an den Schließkanten (Schließkraftmessung) der kraftbetätigten Türen und Toren durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.

Bei uns erhalten Sie stets die Möglichkeit auf einen passenden Wartungsvertrag für Ihr Tor. Wir montieren ausschließlich Produkte von namenhaften Herstellern nach den gegenwärtigen Sicherheitsvorschriften.

Eine fachmännische Wartung für Ihr Garagentor...

Unzureichend geprüfte und gewartete Tore bergen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Kommt es zu einem Unglück, müssen Sie sich auch als Tor-Betreiber verantworten. Es können dann Schadensersatzforderungen, der Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu harten Strafen drohen.

Für den sicheren Betrieb der Toranlage ist der Betreiber verantwortlich! Um dies sicherzustellen, sind in regelmäßigen Abständen an der Anlage Prüfung und Wartung durch einen Sachkundigen vorzunehmen.
Die Prüfungs- / Wartungsintervalle sind abhängig von Nutzungshäufigkeit und Einsatzbereich; mindestens aber einmal jährlich.

Regelmäßige Wartung wird vom Hersteller vorgegeben. Sie stellt lange Lebensdauer der Tore und Ihre Gewährleistungsanspüche sicher. Dies gilt für gewerbliche Tore. Privatpersonen empfehlen wir aber zu Ihrer eigenen Sicherheit die freiwillige Wartung.

Vorteile bei Wartung durch den Fachbetrieb

Vorteile bei Wartung durch den Fachbetrieb

  • Längere Lebensdauer bei einem regelmäßig gewarteten Tor
  • Kostensenkung: es wird rechtzeitig reagiert, bevor sich ein Schaden am Tor ausweitet und erhebliche Folgekosten verursacht
  • Funktionssicherheit: regelmäßig gewartete Tore sind weit weniger störanfällig
  • Rechtliche Sicherheit: mit der regelmäßigen Prüfung und Wartung von Ihrem Tor sind Sie rechtlich immer auf der besseren Seite
  • Sicherheitstechnische Ausstattung: Wir haben die Sachkunde (Sachkundenachweis) und Original-Ersatzteile.
  • Wir kümmern uns um die Einhaltung aller Prüfungsintervalle und um die vollständige Dokumentation der Prüfungen (Prüffristen)
  • Kräfteprüfung (Betriebskräfteprüfung)
  • Kennzeichnung durch Prüfplakette

Vorteile eines Wartungsvertrags

  • Die sicherheitstechnische Prüfung / Wartung erfolgt automatisch (nach Terminabsprache), denn wir denken für Sie an die Einhaltung der Prüftermine
  • Besonders günstiger Festpreis für die sicherheitstechnische Prüfung / Wartung inkl. Einstell- und Schmierarbeiten, Prüfprotokoll und Prüfplakette sowie günstiger An- und Abfahrtspauschale. Auf Wunsch führen wir auch eine Schließkraftmessung durch.
  • Die regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung / Wartung verlängert die Lebensdauer einer Tor- & Türanlage erheblich.
  • Die Daten der Tor- / Türanlage werden in unseren Kundenstammdaten hinterlegt (Typenschild / Prüfbuch vorhanden).
  • Die Kopie des erstellten Prüfprotokolls wird bei uns archiviert und kann bei Verlust jederzeit in Kopie angefordert werden.

Wartung und Instandsetzung von Türen und Toren

Wartungsrichtlinien

Nachstehend führen wir für Sie Auszüge der wichtigsten Richtlinien zur Prüfung von Tor- und Türanlagen auf. Die vollständigen Richtlinien / Auszüge lassen wir Ihnen bei Bedarf gerne zukommen.

ASR A 1.7

10 Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung

(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. Bei der Beurteilung, ob Türen und Tore unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen.

10.2 Sicherheitstechnische Prüfung

(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.

(2) Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z. B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.

(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).

Schließkraftmessung nach ASR A 1.7

Kraftbetätigte Tore in Arbeitsstätten müssen (Pflicht lt. ASR A 1.7, Abschn. 10) der Anforderung genügen, die maximal zulässigen Betriebskräfte an Quetsch-, Scher- und Stoßstellen (in der Regel an Haupt- und Nebenschließkanten) nicht zu überschreiten.

Die an der Schließkante wirkenden dynamischen und statischen Kräfte sind fehlersicher so zu begrenzen, dass die zulässigen Werte und die festgelegten Einwirkungszeiten eingehalten oder unterschritten werden.

Ihr Tor oder Tortechnik muss gewartet werden?